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Hochzeitsbräuche - die Tradition der Hochzeit-Feier

Wieso feiern wir Hochzeit?
Spricht man von der "Heirat", so muss man
zunächst mal unterscheiden. Denn "Heirat" ist nicht gleich "Heirat" oder "heiraten". Die "Heirat" ansich zählt als Überbegriff für "Ehe" und "Hochzeit" und die damit verbundenen Regeln. Die Ehe ist die lebenslange Partnerschaft zwischen zwei erwachsenen Menschen. Mit Hochzeit bezeichnet man das öffentliche Ritual, das zur Ehe führt. Je nach Glaubensgemeinschaft ist auch eine kirchliche Segnung des Ehepaares damit verbunden.

Wer sich nun tatsächlich "traut", geht eine Verbindung mit vielen sozialen und ökonomischen Rechten und Pflichten ein. So könnte man als formale Funktion der Ehe (wer sie so nüchtern betrachten mag) die Absicherung der Lebenspartner nennen. In vielen Kulturen wird heute noch ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten vollzogen (Brautgabe, Mitgift, Bräutigamsgabe). Diese gehören in vielen Fällen zu den wichtigsten ökonomischen Transaktionen im Leben eines Individuums neben der Kinderversorgung.

Um die rechtmäßigkeit dieser absichernden Lebenspartnerschaft zu bestätigen, wird die Zeremonie der Trauung vor Zeugen abgehalten. Ebenso sichert die Trauung die Legitimität der in der Ehe gezeugten Nachkommen.

In den meisten Kulturen muss so sogar die Ehe, im wörtlichen Sinn und oftmals vor Zeugen, vollzogen werden. Nur dann ist sie gültig.

In vielen Kulturen und Glaubensgemeinschaften ist die Jungfäulichkeit der Braut bzw von Braut und Bräutigam unabdingbar. In unserem Kulturkreis waren vor dem 17.Jhd. die meisten Partner zum Zeitpunkt der Hochzeit offiziell Junggesellen und Jungfrauen. Dies wurde in den Traueintragungen im Kirchenbuch mit der Abkürzung "J."(für Jungfrau) belegt. War die Braut keine Jungfrau mehr, so war die Bezeichnung im Kirchenbuch "Deflorata" oder gar "Impraegnata". Die Trauung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit "in der Stille" statt.

Seit 1875 gibt es in Deutschland die sog. Zivielehe. Das heißt, dass nur bereits standesamtlich getraute Paare vor den Altar dürfen. Also Vorsicht an alle, die gerne mal vorm Altar weglaufen wollen! Wer ohne standesamtlich getraut zu sein, zur kirchlichen Trauung schreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 67 des Personenstandsgesetzes!!

(vgl: "http://de.wikipedia.org/wiki/Heirat")