Schauen Sie sich gerne in unserem Privatkundenbereich um und lassen Sie sich von unserer breiten Auswahl an Artikeln für Ihr Firmengeschenk mit oder ohne Firmenlogo inspirieren. Holen Sie sich jetzt Ihr individuelles Angebot ein:
Hannah
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Telefon: +49 (0) 4161 554 98 93
Bleiben Sie mit Ihren Firmengeschenken im Rahmen bis 35€, genießen Sie und der oder die Beschenkte einen gemeinsamen Doppelvorteil: für Sie ist das Geschenk steuerlich abzugsfähig, während der Empfänger es nicht als Vorteil steuerlich geltend machen muss.
Hier ein paar Details, um mit Firmengeschenken nicht ins (Steuer-)Fettnäpfchen zu treten: Geschenke für Kunden sollten einen betrieblichen Hintergrund haben. Diese Präsente dürfen den Betrag von 35€ Netto pro beschenkter Person und pro Jahr nicht überschreiten. Andernfalls können sie (vollumfänglich) nicht als Geschäftsausgabe geltend gemacht werden und der Vorsteuerabzug entfällt.
Die Pauschalierungsmöglichkeit gem. § 37 b EStG mit 30% (zzgl. KiSt / Soli) ist zu beachten (ab einem Wert von 10€). Wird eine Person zu mehreren Anlässe innerhalb eines Jahres beschenkt, dürfen alle Geschenke zusammen den Betrag von 35€ Netto (41,65€ Brutto bei 19% bzw. 37,45€ Brutto bei 7%) nicht übersteigen.
Sachzuwendungen unter 10€ Netto gelten als Streuwerbeartikel und fallen nicht unter die oben genannten Vorschriften.
Bitte beachten Sie: Die genannten Steuergrenzen gelten nur für Deutschland. Geschenke.de übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Anwendbarkeit dieser Regelung in Ihrem Unternehmen. Für eine Klärung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Bleiben Sie mit Ihren Firmengeschenken im Rahmen bis 35€, genießen Sie und der oder die Beschenkte einen gemeinsamen Doppelvorteil: für Sie ist das Geschenk steuerlich abzugsfähig, während der Empfänger es nicht als Vorteil steuerlich geltend machen muss.
Hier ein paar Details, um mit Firmengeschenken nicht ins (Steuer-)Fettnäpfchen zu treten: Geschenke für Kunden sollten einen betrieblichen Hintergrund haben. Diese Präsente dürfen den Betrag von 35€ Netto pro beschenkter Person und pro Jahr nicht überschreiten. Andernfalls können sie (vollumfänglich) nicht als Geschäftsausgabe geltend gemacht werden und der Vorsteuerabzug entfällt.
Die Pauschalierungsmöglichkeit gem. § 37 b EStG mit 30% (zzgl. KiSt / Soli) ist zu beachten (ab einem Wert von 10€). Wird eine Person zu mehreren Anlässe innerhalb eines Jahres beschenkt, dürfen alle Geschenke zusammen den Betrag von 35€ Netto (41,65€ Brutto bei 19% bzw. 37,45€ Brutto bei 7%) nicht übersteigen.
Sachzuwendungen unter 10€ Netto gelten als Streuwerbeartikel und fallen nicht unter die oben genannten Vorschriften.
Bitte beachten Sie: Die genannten Steuergrenzen gelten nur für Deutschland. Geschenke.de übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Anwendbarkeit dieser Regelung in Ihrem Unternehmen. Für eine Klärung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
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